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ALLGEMEINE
CHARTERBEDINGUNGEN - ORVAS YACHTING
Zahlungsbedingungen:
Der Charterer verpflichtet sich, 30% der
gesamten Summe sofort aufgrund der erhaltenen
Proforma-Rechnung zu bezahlen, während der Rest 4 Wochen vor dem
Charterbeginn bezahlt wird.
Die Einzahlung erfolgt in Euro in bar oder Banküberweisung.
Der Charterer verpflichtet sich ebenfalls, spätestens 4 Wochen
vor dem Charterbeginn eine Liste mit Namen und Anschriften
aller Mitglieder der Crew dem Vercharterer zuzustellen.
Charterpreis: Der
Charterpreis schließt die Gebühr für das Boot und Nutzung
desselben ein. Die Triebstoffkosten sind im Preis nicht
inbegriffen. Das Boot wird dem Charterer mit vollem Wasser - und
Triebstofftank sowie in sauberem und funktionsfähigem Zustand
übergeben. Das Boot muss im gleichen Zustand zurückgegeben
werden.
Übergabe des Bootes:
Der Eigner/Vercharterer verpflichtet sich, das Boot am
vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem
Zustand zu übergeben. Sollte aus irgendwelchen Gründen das Boot
am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur
Verfügung stehen, so entfällt für den Charterer die
Zahlungsverpflichtung für die entsprechende Ausfallzeit. Kann
der Eigner/Vercharterer nach Ablauf von 24 Stunden nach dem
Antrittstermin die Übergabe des Bootes am vereinbarten Ort oder
einem anderen nicht bewirken, oder ein ähnliches oder besseres
Boot nicht zu Verfügung stellen, so hat der Charterer das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten, oder den Charterpreis für jeden Tag
an dem ihm das Boot nicht zur Verfügung stand, um den Betrag zu
mindern, der sich aus Division des Charterpreises durch die Zahl
der Chartertage ergibt. Ein weitergehender Anspruch auf
Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Der Charterer verpflichtet sich, bei
der Übergabe den Bootszustand und die Vollständigkeit von der in
der Ckeckliste angeführten Ausrüstung und Inventar zu prüfen.
Eventuelle Beanstandungen werden vor dem Charterbeginn vorgelegt
und die im Moment der Übergabe nicht bemerkte Mängel geben dem
Charterer nicht das Recht auf die Gebührminderung. Der Charterer
verpflichtet sich, das Boot an dem vereinbarten Ort und
vereinbarten Zeit zurückzugeben. Wird das Boot mit Verspätung
oder an einem anderen Ort zurückgegeben, so haftet der Charterer
dass er für eine Verspätung bis 3 Stunden den Tagesbetrag der
Charterpreises bzw. für die Verspätung über 3 Stunden den
dreifachen Tagesbetrag der Charterpreises bezahlen wird. Dazu
werden noch die Unkosten die dem Eigner/Vercharterer wegen
verspäteter Rückgabe des Bootes entstanden sind, gerechnet. Nur
im Falle der höheren Gewalt gilt die Verspätung als
gerechtfertigt, worüber aber, der Charterer den Eigner/Vercharterer
sofort informieren muss.
Kaution: Bei der
Übernahme des Bootes wird eine Kaution hinterlegt. Die
Kaution kann in bar oder in Form von Reiseschecks hinterlegt
werden. Geleistete Kaution wird ohne Abzüge zurückbezahlt, wenn
das Boot schadensfrei und gereinigt zur vereinbarten Zeit zurück
gegeben wird. Sollte das Boot in ungereinigtem zustand
zurückgegeben, so gelten 80 Euro aus der Kaution für die
Reinigung als vereinbart. Die Kaution muss hinterlegt werden
auch wenn das Boot mit Skipper gemietet wurde.
Versicherung: Das Boot ist für die Schaden
gegen Dritter (Haftpflichtversicherung) versichert.
Kasko-Versicherung mit eine Franchise in Höhe von 1100-1600 Euro
(Kaution) deckt alle Schaden, außer der durch die höhere Gewalt
entstandenen
Schäden. Werden aber die Schäden der
Versicherungsgesellschaft nicht sofort gemeldet, entfällt im
Einklang mit den Versicherungsbedingungen der
Versicherungsschutz. Bei einem solchen Fall haftet der Charterer
selbst für den wegen nicht vollständiger oder verspäteter
Schadensmeldung entstandenen Schaden. Die Beschädigungen an en
Segeln sind nicht versichert und diese Kosten werden vom
Charterer getragen, ausgenommen wenn es sich um Beschädigungen
an Segeln wegen Mastbruches handelt. Die persönlichen
Gegenstände des Charterers sowie die Crew sind nicht versichert
und es wird dem Charterer empfohlen, dies zu tun.
Verantwortung des Charterers: Für Handlungen
und Unterlassungen seitens des Charterers, für die der
Eigner/Vercharterer dem Dritten haftet, und diese die materielle
und strafrechtliche Verantwortung des
Eigners/Vercharterers nach sich ziehen, verpflichtet sich der
Charterer, die aufgrund eigener Unterlassungen entstandenen
Kosten zu erstatten. Der Charterer haftet insbesondere für den
Fall der Beschlagnahme des Bootes durch Behörden wegen
verbotenen Handlungen. Der Charterer ist außerdem verpflichtet,
bei Havarien und Unfällen genaue Hergangssaufzeichnungen
anzufertigen und diese vom Hafenkapitän, Arzt oder
Sachverständigen bestätigen zu lassen, und der Vercharterer muss
davon umgehend benachrichtigt werden. Weiterhin verpflichtet
sich der Charterer, die zuständigen, Organe sowie den
Vercharterer über Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagname
oder Behinderung des Bootes durch Behörden oder Dritter zu
benachrichtigen. Die Unkosten für verlorengegangene und/oder
beschädigte Bootsteile oder Ausrüstungsgegenstände trägt der
selbst, indem der Vercharterer diese Kosten von der hinterlegten
Kaution abziehend wird. Der Charterer ist verpflichtet, den
Ölstand im Motor jeden Tag regelmäßig zu kontrollieren. Die
durch den mangelhaften Ölstand im Motor entstandenen Schäden
sind nicht versichert und auch diese Schäden werden vom
Charterer selbst getragen. Schäden am Unterwasserschiff
verlangen eine kostenpflichtige Untersuchung desselben und auch
diese Kosten werden vom Charterer selbst getragen.
Verpflichtungen des Charterers:
Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der
kroatischen Hoheitsgewässer einzubehalten, Ausnahmen bedürfen
der Schriftform. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot nicht
weiterzuvermieten oder Dritten zu Überlassen, keine Wett -und
Regattafahrten zu bestreiten oder das Boot nicht zu anderen
kommerziellen Zwecken sowie für die professionelle
Fischfangtätigkeit zu gebrauchen, die Nachtfahrt nur bei
sicheren Wetterumständen zu unternehmen und die zollrechtlichen
sowie die anderen Vorschriften zu beachten. Der Charterer
verpflichtet sich, das Logbuch ordnungsgemäß zu führen und
sorgfältig mit dem Boot, Inventar und Ausrüstung zu handhaben.
Der Charterer erklärt, dass er im Besitz eines gültigen
Bootführerscheins ist, bzw. dass das Boot von einem
Crewmitglied, das den entsprechenden Sportbootführerschein
besitz, geführt wird.
Rechte und Pflichten des Vercharterers: Der
Vercharterer behält sich vor, den Chartervertrag bis zu
15 Tagen vor dem Charterbeginn zu kündigen, wobei er sich
verpflichtet, dem Charterer die volle Chartergebühr laut Vertrag
rückzuerstatten.
Rücktritt: Kann der Charterer aus
irgendwelchen Gründen die Charter nicht antreten, so kann
dieser, nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine
andere Person, die seine Rechte und Pflichten übernimmt,
aufsuchen.
Falls der entsprechende Ersatz nicht gelingt, behält der
Vercharterer wie folgt:
………30% der Chartergebühr für den
Rücktritt bis zu 2 Monaten vor dem Charterbeginn,
...…….50% der Chartergebühr für den
Rücktritt bis zu einem Monat vor dem Charterbeginn,
……..100% der Chartergebühr für den
Rücktritt innerhalb eines Monates vor dem Charterbeginn.
Beschwerden: Es werden
nur diejenigen Beschwerden in Betracht genommen, die in
der Schriftform bei der Zurückgabe vorgelegt werden und die
seitens der Vertreter des Vercharterers und des Charterers
eigenhändig unterschreiben werden.
Gerichtsstand: In
allen strittigen Fragen wird eine gütliche Einigung
angestrebt, falls Streitigkeiten auf diese Weise nicht geklärt
werden können, so ist der Gerichtsstand in Split anzurufen.
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