Adria und Vektorboote   YC Asta

 

Charterbedingungen

 CHARTERPREIS

Der Charterpreis umfasst die Nutzung des Bootes. Im Preis nicht enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Treibstoff.


2.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die vermieteten Boote mit ihrer kompletten Ausrüstung können nur nach ordnungsgemäßer Entrichtung der Miete benützt werden .


3.
STORNOBEDINGUNGEN

Sollte der Charterer aus irgendwelchen Gründen von der Charter zurücktreten, kann dieser, nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichten übernimmt, benennen.

Falls ihm dies nicht gelingt, werden die Stornokosten von der vorgeschriebenen Akontierung eingehoben und zwar:  

       30%   des Charterpreises für den Rücktritt bis zu 2 Monaten vor dem Charterbeginn

       50%   des Charterpreises  für den Rücktritt  bis zu 1 Monat   vor dem Charterbeginn  
 

          100%   des Charterpreises  für den Rücktritt innerhalb des letzten Monats vor Charterbeginn   
 

         Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.


4.
ÜBERGABE DER BOOTE

Es werden nur vollständig ausgerüstete, voll aufgetankte und in einwandfreiem Arbeitszustand befindliche Boote übergeben,
 und derselbe Zustand wird bei der Rückgabe des Bootes erwartet.

Sollte aus irgendwelchen Gründen der Vercharterer nicht in der Lage sein,
das reservierte Boot am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, kann er ein anderes, mindestens gleichwertiges Boot bereitstellen. nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 24 Stunden
kann der Charterer auf eine Benützung des Bootes   verzichten und hat Anspruch auf Rückerstattung
des Charterbetrages. Jeder andere Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
 

Der Charterer verpflichtet sich, bei der Übergabe, den Bootszustand und die Vollständigkeit,
der in der Checkliste angeführten Ausrüstung und Inventars, sorgsam zu prüfen.

Eventuelle versteckte  Mängel am Boot oder seiner Ausrüstung, welche dem Vercharterer bei der Übergabe
des Bootes nicht bekannt sein konnten, sowie die Mängel,  welche eventuell nach der Übergabe entstehen,
berechtigen den Charterer nicht, den Charterpreis zu vermindern. Ist ein Weiterfahren, aus welchem Grund auch immer,
nicht möglich, oder ein Überschreiten des Rückgabetermins unausweichlich, so muss zwecks Einholung von Anweisung,
der Stützpunktleiter verständigt werden.

Beim Überschreiten des Rückgabetermins, auch infolge schlechten Wetters,
 haftet der Charterer für alle Kosten, die daraus dem Vercharterer entstehen.

Eine entsprechend sichere Törnplanung sowie eine Rückkehr in die Marina in den Abendstunden vor der Schiffsrückgabe,
 wird angeraten.


5.
KAUTION

Bei der Übernahme des Bootes wird eine Kaution laut gültiger Preisliste hinterlegt. Die geleistete Kaution wird ohne Abzüge zurückbezahlt, wenn das Boot schadenfrei zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird.

 

Die Kaution muss hinterlegt werden, auch wenn das Boot mit einem Skipper gemietet wird. Bei grober Fahrlässigkeit
und / oder Verlust eines
oder mehrere Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer die vollen Kosten.


6. VERSICHERUNG

Es besteht eine Haftpflichtversicherung  für Schäden gegen Dritten. Ebenfalls besteht eine Kaskoversicherung
 für Schäden am Schiff (in Höhe des versicherten Schiffswertes) laut der Versicherungspolizze.

Tritt während der Charterzeit eine Havarie auf und sofern der Charterer nicht selbst für deren Kosten aufkommen muss
(bei normaler Abnutzung, oder beim Überschreiten der Haftungssumme), benötigt er für die Reparatur die Zustimmung (Anweisung) des Vercharterers bzw. Stützpunktleiters.

Bei größeren Havarien sowie bei Beteiligung anderer Boote, ist beim ersten zuständigem Hafenamt eine Meldung zu machen
und bei diesem ein entsprechendes Protokoll (Hergang, Schadensfeststellung etc.)
für die Versicherung anlegen zu lassen, sowie den Vercharterer zu benachrichtigen.
Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann er für den entstandenen Schaden
 voll haftbar gemacht werden.

Die Beschädigungen an den Segeln sind nicht versichert und diese Kosten werden vom Charterer getragen.

Die, durch den mangelhaften Ölstand im Motor, entstandenen Schäden sind nicht versichert
 und auch diese Schäden werden vom Charterer selbst getragen.

Der Charterer ist verpflichtet,  den Ölstand im Motor jeden Tag regelmäßig zu kontrollieren.

Die persönlichen Gegenstände des Charterers sowie der Crew sind nicht versichert
und es wird dem Charterer empfohlen, dies zu tun.


7.
VERPFLICHTUNG DES CHARTERERS

Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der kroatischen Hoheitsgewässer einzuhalten. Ausnahmen bedürfen besonderer schriftlicher Bestätigung bzw. Genehmigung.

Es ist nicht erlaubt das Boot weiterzuverchartern oder Dritten zu überlassen, das Mitfahren von mehr Personen als in der Crewliste angeführt, die Nachtfahrt bei unsicheren Wetterumständen zu unternehmen, sowie Verletzung öffentlicher Vorschriften,
 Bestimmungen und Gesetze. Für sämtliche Folgen in diesem Zusammenhang haftet der Charterer selbst. Der Charterer bzw. Bootsführer muß den gültigen Bootsführerschein besitzen, in dem die notwendige Funklizenz eingeschlossen ist.
 Entsteht ein Schaden am Boot, oder an der Ausrüstung, ist der Charterer verpflichtet sofort den Vercharterer
telefonisch zu benachrichtigen. Die Rufnummern befinden sich in den Bootsdokumenten.
Der Vercharterer ist verpflichtet den Schaden nach dem Anruf zu reparieren. Wenn der Vercharterer den Schaden innerhalb
von 24 Stunden behebt, hat der Charterer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Der Charterer verpflichtet sich, das zuständige Amt und den Vercharterer zu benachrichtigen im Falle, wenn das Boot oder Ausrüstung verloren sind, wenn die Steuerung unmöglich ist, wenn zuständige Behörde,
oder andere Personen das Boot beschlagnahmen, oder die Fahrt verbieten.
Sollte der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, trägt er die Verantwortung für die verursachten Folgen.

Falls der Charterer einen Hund mitbringen möchte, muss dies im voraus angemeldet werden. Dabei trägt er zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von Euro 75,00 die vor Ort zahlbar sind.


8.
BESCHWERDEN

Es können nur solche  Beschwerden berücksichtigt werden, die schriftlich  bei der Rückgabe vorgelegt werden
und die seitens des Vercharterers und des Charterers unterschrieben werden.


9. ARBITRAGE – SCHIEDSGERICHT

Alle Streitigkeiten, welche sich ergeben sollten und  welche nicht auf gütlichem Wege bereinigt werden konnten,
 unterliegen dem Schiedsspruch des Gerichtstandes in Zadar.

     
 

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last update 05.01.2007