Charterbedingungen

Split - ACI Marina Splt

 

YC ORV

ALLGEMEINE CHARTERBEDINGUNGEN  -  ORVAS YACHTING

Zahlungsbedingungen: Der Charterer verpflichtet sich, 30% der gesamten Summe sofort aufgrund der erhaltenen Proforma-Rechnung zu bezahlen, während der Rest 4 Wochen vor dem Charterbeginn bezahlt wird.
Die Einzahlung erfolgt in Euro in bar oder Banküberweisung. 

Der Charterer verpflichtet sich ebenfalls, spätestens 4 Wochen vor dem Charterbeginn  eine Liste mit Namen und Anschriften aller Mitglieder der Crew dem Vercharterer zuzustellen.

Charterpreis: Der Charterpreis schließt die Gebühr für das Boot und Nutzung desselben ein. Die Triebstoffkosten sind im Preis nicht inbegriffen. Das Boot wird dem Charterer mit vollem Wasser - und Triebstofftank sowie in sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben. Das Boot muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden.

Übergabe des Bootes: Der Eigner/Vercharterer verpflichtet sich, das Boot am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben. Sollte aus irgendwelchen Gründen das Boot am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, so entfällt für den Charterer die Zahlungsverpflichtung für die entsprechende Ausfallzeit. Kann der Eigner/Vercharterer nach Ablauf von 24 Stunden nach dem Antrittstermin die Übergabe des Bootes am vereinbarten Ort oder einem anderen nicht bewirken, oder ein ähnliches oder besseres Boot nicht zu Verfügung stellen, so hat der Charterer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, oder den Charterpreis für jeden Tag an dem ihm das Boot nicht zur Verfügung stand, um den Betrag zu mindern, der sich aus Division des Charterpreises durch die Zahl der Chartertage ergibt. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Der Charterer verpflichtet sich, bei der Übergabe den Bootszustand und die Vollständigkeit von der in der Ckeckliste angeführten Ausrüstung und Inventar zu prüfen. Eventuelle Beanstandungen werden vor dem Charterbeginn vorgelegt und die im Moment der Übergabe nicht bemerkte Mängel geben dem Charterer nicht das Recht auf die Gebührminderung. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot an dem vereinbarten Ort und vereinbarten Zeit zurückzugeben. Wird das Boot mit Verspätung oder an einem anderen Ort zurückgegeben, so haftet der Charterer dass er für eine Verspätung bis 3 Stunden den Tagesbetrag der Charterpreises bzw. für die Verspätung über 3 Stunden den dreifachen Tagesbetrag der Charterpreises bezahlen wird. Dazu werden noch die Unkosten die dem Eigner/Vercharterer wegen verspäteter Rückgabe des Bootes entstanden sind, gerechnet. Nur im Falle der höheren Gewalt gilt die Verspätung als gerechtfertigt, worüber aber, der Charterer den Eigner/Vercharterer sofort informieren muss.

Kaution: Bei der Übernahme des Bootes wird eine Kaution hinterlegt. Die Kaution kann in bar oder in Form von Reiseschecks hinterlegt werden. Geleistete Kaution wird ohne Abzüge zurückbezahlt, wenn das Boot schadensfrei und gereinigt zur vereinbarten Zeit zurück gegeben wird. Sollte das Boot in ungereinigtem zustand zurückgegeben, so gelten 80 Euro aus der Kaution für die Reinigung als vereinbart. Die Kaution muss hinterlegt werden auch wenn das Boot mit Skipper gemietet wurde.

Versicherung: Das Boot ist für die Schaden gegen Dritter (Haftpflichtversicherung) versichert. Kasko-Versicherung mit eine Franchise in Höhe von 1100-1600 Euro (Kaution) deckt alle Schaden, außer der durch die höhere Gewalt entstandenen

Schäden. Werden aber die Schäden der Versicherungsgesellschaft nicht sofort gemeldet, entfällt im Einklang mit den Versicherungsbedingungen der Versicherungsschutz. Bei einem solchen Fall haftet der Charterer selbst für den wegen nicht vollständiger oder verspäteter Schadensmeldung entstandenen Schaden. Die Beschädigungen an en Segeln sind nicht versichert und diese Kosten werden vom Charterer getragen, ausgenommen wenn es sich um Beschädigungen an Segeln wegen Mastbruches handelt. Die persönlichen Gegenstände des Charterers sowie die Crew sind nicht versichert und es wird dem Charterer empfohlen, dies zu tun.

Verantwortung des Charterers: Für Handlungen und Unterlassungen seitens des Charterers, für die der Eigner/Vercharterer dem Dritten haftet, und diese die materielle und strafrechtliche Verantwortung des
Eigners/Vercharterers nach sich ziehen, verpflichtet sich der Charterer, die aufgrund eigener Unterlassungen entstandenen Kosten zu erstatten. Der Charterer haftet insbesondere für den Fall der Beschlagnahme des Bootes durch Behörden wegen verbotenen Handlungen. Der Charterer ist außerdem verpflichtet, bei Havarien und Unfällen genaue Hergangssaufzeichnungen anzufertigen und diese vom Hafenkapitän, Arzt oder Sachverständigen bestätigen zu lassen, und der Vercharterer muss davon umgehend benachrichtigt werden. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer, die zuständigen, Organe sowie den Vercharterer über Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagname oder Behinderung des Bootes durch Behörden oder Dritter zu benachrichtigen. Die Unkosten für verlorengegangene und/oder beschädigte Bootsteile oder Ausrüstungsgegenstände trägt der selbst, indem der Vercharterer diese Kosten von der hinterlegten Kaution abziehend wird. Der Charterer ist verpflichtet, den Ölstand im Motor jeden Tag regelmäßig zu kontrollieren. Die durch den mangelhaften Ölstand im Motor entstandenen Schäden sind nicht versichert und auch diese Schäden werden vom Charterer selbst getragen. Schäden am Unterwasserschiff verlangen eine kostenpflichtige Untersuchung desselben und auch diese Kosten werden vom Charterer selbst getragen.

Verpflichtungen des Charterers: Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrgrenzen der kroatischen Hoheitsgewässer einzubehalten, Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Der Charterer verpflichtet sich, das Boot nicht weiterzuvermieten oder Dritten zu Überlassen, keine Wett -und Regattafahrten zu bestreiten oder das Boot nicht zu anderen kommerziellen Zwecken sowie für die professionelle Fischfangtätigkeit zu gebrauchen, die Nachtfahrt nur bei sicheren Wetterumständen zu unternehmen und die zollrechtlichen sowie die anderen Vorschriften zu beachten. Der Charterer verpflichtet sich, das Logbuch ordnungsgemäß zu führen und sorgfältig mit dem Boot, Inventar und Ausrüstung zu handhaben. Der Charterer erklärt, dass er im Besitz eines gültigen Bootführerscheins ist, bzw. dass das Boot von einem Crewmitglied, das den entsprechenden Sportbootführerschein besitz, geführt wird.

Rechte und Pflichten des Vercharterers: Der Vercharterer behält sich vor, den Chartervertrag bis zu 15 Tagen vor dem Charterbeginn zu kündigen, wobei er sich verpflichtet, dem Charterer die volle Chartergebühr laut Vertrag rückzuerstatten.

Rücktritt: Kann der Charterer aus irgendwelchen Gründen die Charter nicht antreten, so kann dieser, nach vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine andere Person, die seine Rechte und Pflichten übernimmt, aufsuchen.

Falls der entsprechende Ersatz nicht gelingt, behält der Vercharterer wie folgt:

………30% der Chartergebühr für den Rücktritt bis zu 2 Monaten vor dem Charterbeginn,

...…….50% der Chartergebühr für den Rücktritt bis zu einem Monat vor dem Charterbeginn,

……..100% der Chartergebühr für den Rücktritt innerhalb eines Monates vor dem Charterbeginn.

Beschwerden: Es werden nur diejenigen Beschwerden in Betracht genommen, die in der Schriftform bei der Zurückgabe vorgelegt werden und die seitens der Vertreter des Vercharterers und des Charterers eigenhändig unterschreiben werden.

Gerichtsstand: In allen strittigen Fragen wird eine gütliche Einigung angestrebt, falls Streitigkeiten auf diese Weise nicht geklärt werden können, so ist der Gerichtsstand in Split anzurufen.

Top

Sie befinden sich auf   http://www.yachtcharter-online.at

last update 11.01.2007