1. CHARTERPREIS
Der Charterpreis umfasst die Nutzung des Bootes. Im
Preis sind Hafen- und andere Gebuehren sowie
Treibstoff nicht enthalten.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die vermieteten Boote mit ihrer kompletten
Ausruestung koennen nur nach ordnungsgemaesser
Entrichtung der Miete benuetzt werden.
3. STORNOBEDINGUNGEN
Sollte der Charterer aus irgendwelchen Gruenden von
der Charter zuruecktreten, kann dieser, nach
vorheriger Zustimmung des Vercharterers, eine andere
Person, die seine Rechte und Pflichten uebernimmt,
benennen.Falls ihm dies nicht gelingt, werden die
Stornokosten von der vorgeschriebenen Akontierung
eingehoben und zwar:
| - |
30% des Charterpreises fuer den Ruecktritt bis
zu 2 Monaten vor dem Charterbeginn |
| - |
50% des Charterpreises fuer den Ruecktritt bis
zu 1 Monat vor dem Charterbeginn |
| - |
100% des Charterpreises fuer den Ruecktritt
innerhalb des letzten Monats vor dem Charterbeginn |
Der Abschluss einer Reiseruecktrittversicherung
wird empfohlen.
4. UEBERGABE DER BOOTE
Es werden nur vollstaendig ausgeruestete, voll
aufgetankte und in einwandfreiem Arbeitszustand
befindliche Boote uebergeben, und derselbe Zustand
wird bei der Rueckgabe des Bootes erwartet. Sollte aus
irgendwelchen Gruenden der Vercharterer nicht in der
Lage sein, das reservierte Boot am vereinbarten Ort
und zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfuegung zu
stellen, kann er ein anderes, mindestens
gleichwertiges Boot bereitstellen. Nach erfolglosem
Ablauf einer Frist von 24 Stunden kann der Charterer
auf eine Benuetzung des Bootes verzichten und hat
Anspruch auf Rueckerstattung des Charterbetrages.
Jeder andere Schadenersatz- anspruch ist
ausgeschlossen. Der Charterer verpflichtet sich, bei
der Uebergabe, den Bootszustand und die
Vollstaendigkeit, der in der Checkliste angefuehrten
Ausruestung und Inventars, sorgsam zu pruefen.
Eventuelle versteckte Maengel am Boot, oder seiner
Ausruestung, welche dem Vercharterer bei der Uebergabe
des Bootes nicht bekannt sein konnten, sowie die
Maengel, welche eventuell nach der Uebergabe
entstehen, berechtigen den Charterer nicht, den
Charterpreis zu vermindern. Ist ein Weiterfahren, aus
welchem Grund auch immer, nicht moeglich, oder ein
Ueberschreiten des Rueckgabetermins unausweichlich, so
muss zwecks Einholung von Anweisung, der
Stuetzpunktleiter verstaendigt werden. Beim
Ueberschreiten des Rueckgabetermins, auch infolge
schlechten Wetters, haftet der Charterer fuer alle
Kosten, die daraus dem Vercharterer entstehen. Eine
entsprechend sichere Toernplanung, sowie eine
Rueckkehr in die Marina in den Abendstunden vor der
Schiffsrueckgabe, wird angeraten.
5. KAUTION
Bei der Uebernahme des Bootes wird eine Kaution
laut gueltiger Preisliste hinterlegt. Die geleistete
Kaution wird ohne Abzuege zurueckbezahlt, wenn das
Boot schadenfrei zur vereinbarten Zeit zurueckgegeben
wird. Die Kaution muss hinterlegt werden, auch wenn
das Boot mit einem Skipper gemietet wird . Bei grober
Fahrlaessigkeit und / oder Verlust eines oder mehrere
Ausrüstungsgegenstaende traegt der Charterer die
vollen Kosten.
6. VERSICHERUNG
Es besteht eine Haftplichtversicherung fuer
Schaeden gegen Dritten. Ebenfalls besteht eine
Kaskoversicherung fuer die Schaeden am Schiff (in
Hoehe des versicherten Schiffswertes) laut
derVersicherungspolizze. Tritt waehrend der
Charterzeit eine Havarie auf und sofern der Charterer
nicht selbst fuer deren Kosten aufkommen muss (bei
normaler Abnutzung, oder beim Ueberschreiten der
Haftungssumme), benoetigt er fuer die Reparatur die
Zustimmung (Anweisung) des Vercharterers bzw.
Stuetzpunktleiters. Bei groesseren Havarien, sowie bei
Beteiligung anderer Boote, ist beim ersten, ,zustaendigen
Hafenamt eine Meldung zu machen und bei diesem ein
entsprechendes Protokoll (Hergang,
Schadensfeststellung etc.) fuer die Versicherung
anlegen zu lassen, sowie den Vercharterer zu
benachtichtigen. Sollte der Charterer dieser
Verpflichtung nicht nachkommen, kann er fuer den
entstandenen Schaden voll haftbar gemacht werden. Die
Beschaedigungen an den Segeln sind nicht versichert
und diese Kosten werden vom Charterer getragen. Die,
durch den mangelhaften Oelstand im Motor, entstandenen
Schaeden sind nicht versichert und auch diese Schaeden
werden vom Charterer selbst getragen. Der Charterer
ist verpflichtet, den Oelstand im Motor jeden Tag
regelmaessig zu kontrollieren. Die persoenlichen
Gegenstaende sind nicht versichert und es wird dem
Charterer empfohlen, dies zu tun.
7. VERPFLICHTUNG DES CHARTERERS
Der Charterer verpflichtet sich, die Fahrgrenzen
der kroatischen Hoheitsgewaesser einzubehalten.
Ausnahmen beduerfen besonderer schriftlichen
Bestaetigung bzw. Genehmigung. Es ist nicht erlaubt
das Boot weiterzuverchartern, oder Dritten zu
ueberlassen, das Mitfahren mehr Personen als in der
Crewliste angefuehrt, die Nachtfahrt bei unsicheren
Wetterumstaenden zu unternehmen, sowie Verletzung
oeffentlicher Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze.
Fuer saemtliche Folgen in diesem Zusammenhang haftet
der Charterer selbst. Der Charterer bzw. Bootsfuehrer
muss den gueltigen Bootsfuehrerschein besitzen, in dem
die notwendige Funklizenz eingeschlossen ist. Entsteht
ein Schaden am Boot, oder an der Ausruestung, ist der
Charterer verpflichtet sofort den Vercharterer
telefonisch zu benachrichtigen; die Rufnummern
befinden sich in den Bootsdokumenten. Der Vercharterer
ist verpflichtet den Schaden nach dem Anruf zu
reparieren. Wenn der Vercharterer den Schaden
innerhalb 24 Stunden behebt, hat der Charterer kein
Anspruch auf Schadenersatz. Der Charterer verpflichtet
sich das zustaendige Amt und den Vercharterer zu
benachrichtigen im Falle,wenn das Boot oder
Ausruestung verloren sind,wenn die Steuerung
unmoeglich ist, wenn zustaendige Behoerde, oder andere
Personen das Boot beschlagnahmen, oder die Fahrt
verbieten. Sollte der Charterer dieser Verpflichtung
nicht nachkommen, traegt er die Vetrantwortung fuer
die verursachten Folgen. Falls der Charterer einen
Hund mitbringen moechte, muss dies im voraus
angemeldet werden. Dabei traegt er zusaetzliche
Reinigungskosten in Hoehe von EUR 75,00 die vor Ort
zahlbar sind.
8. BESCHWERDEN
Es koennen nur solche Beschwerden beruecksichtigt
werden, die schriflich bei der Rueckgabe vorgelegt
werden und die seitens des Vercharterers und des
Charterers unterschrieben werden.
9. ARBITRATION
Alle Streitigkeiten, welche sich ergeben sollten
und welche nicht auf guetlichem Wege bereinigt werden
konnten,, unterliegen dem Schiedsspruch des
Gerichtstandes in Zadar. |